Safeguarding

Das Gesetzesdekret vom 28. Februar 2021, Nr. 39, bekannt als „Safeguarding“, mit dem Titel „Vereinfachung der Verpflichtungen für Sportorganisationen“, fördert die Schaffung eines integrativen Umfelds, das die Würde und die Rechte aller Teilnehmer an sportlichen Aktivitäten respektiert. Das Dekret führt spezifische und detaillierte Anforderungen ein, die von Sportvereinen eingehalten werden müssen.

Hier ist die entsprechende Dokumentation:

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